Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – sind Leistungen, für welche die Krankenkassen in der Bundesrepublik nicht leistungspflichtig sind oder deren Sicherstellung anderen Leistungserbringern obliegt, beispielsweise der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung.
Diese Leistungen können von den Vertragsärzten und Privatärzten in Deutschland gegenüber gesetzlich versicherten Patienten nur im Rahmen einer Privatbehandlung gegen Selbstzahlung erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde.
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Manche gesetzliche Krankenkassen bezahlen bestimmte IGeL auch, obwohl sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder sie bieten diese Leistungen im Rahmen privater Zusatzversicherungen an.
Lassen Sie sich vor Inanspruchnahme von IGeL-Leistungen kostenlos beraten!
Beispiele IGel:
-Beratung und Behandlung im Rahmen einer Vitaminaufbaukur
-Besondere Blutentnahme
-Ärztliche Atteste und Gesundheitszeugnisse
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